gem. § 17 der Abwassersatzung der Stadt Rendsburg / Büdelsdorf
(Veränderung der Grundstücksentwässerungsanlage)
Ort des Bauvorhabens?
Art des Bauvorhabens?
Sind Sie Eigentümer/in des Baugrundstückes?
Bitte beantworten Sie die Sicherheitsfrage:
- Bei Neubauten bzw. größeren Umbauten ist ein schriftlicher Entwässerungsantrag zu stellen. -