Gebühren Büdelsdorf

Die Stadtvertretung der Stadt Büdelsdorf hat mit Beschlussfassung vom 31.08.2017 die Satzung der Stadt Büdelsdorf über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung erlassen.

 

Die I. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung vom 14.12.2018 ist zum 01.01.2019 in Kraft getreten.

 

Die II. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung vom 12.12.2022 ist zum 01.01.2023 in Kraft getreten.

 

Die III. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung vom 15.12.2023 ist zum 01.01.2024 in Kraft getreten.

 

Gebührensatz (ab 01.01.2024)

  1. Für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung beträgt die Grundgebühr je Wohnung „5,00 € pro Monat" und die zusätzliche mengenabhängige Zusatzgebühr „2,40 Euro je m³“.
  2. Für die zentrale  Niederschlagswasserbeseitigung beträgt die Benutzungsgebühr„0,40 Euro je m² zu berücksichtigender, überbauter oder befestigter Grundstücksfläche“.

 

Ergänzende Angaben bzw. weiterführende Erläuterungen entnehmen Sie bitte dem vollständigen Wortlaut der Beitrags- und Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigung der Stadt Büdelsdorf (siehe "Satzungen").